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Die Miete ist kostendeckend kalkuliert. Die Höhe ist auch davon abhängig, dass jeder sich bemüht, die Verbrauchskosten für Heizung, Wasser, Gas, Strom usw. im normalen Rahmen zu halten. Unnötiger Verbrauch führt zur Erhöhung der Kosten und damit ggf. zur Anhebung der Miete. Dauernde Kippstellung der Fenster ist nicht effektiv und verschwendet nur Heizenergie.
1. Proben sind grundsätzlich nur bei geschlossenen Fenstern abzuhalten. Aus Feuerschutzgründen ist offenes Feuer (Kerzen etc.) und das Rauchen in den Proberäumen nicht gestattet.
2. Die Miet- und Allgemeinräume sowie die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Gänge und Räume sind sauber zu halten. Auf Fluren, oder in sonstigen Gemeinschaftsräumen, in oder am Haus dürfen keine Gegenstände wie z. B., Mobiliar, Fahrräder, Flaschen Müll etc. gestellt werden. Jeder hat grundsätzlich seinen eigenen Müll zu entsorgen. Das Abstellen von Müllbehältern, Müllsäcken, Teppichen, Verpackungsmüll usw. ist nicht gestattet. Die Eingänge und sonstige zur gemeinschaftlichen Begehung bestimmte Räume sind frei zu halten (in Erfüllung feuerpolizeilicher Auflagen - Fluchtwege-). Der Vermieter hat das Recht, diese Gegenstände ohne vorherige Ankündigung in einem für die Mieter unzugänglichen Raum in Verwahrung zu nehmen bzw. zu entsorgen. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Verursacher.
3. Für Beschädigungen der Anlagen des Vereines hat der verursachende Mieter die Kosten zu übernehmen.
4. Untersagt ist jede Verminderung und Vermehrung der elektrischen Leitungen und Anschlüsse. Untersagt sind ebenso Veränderungen der Einrichtungen und Installationen d.h. auch keine Zusatzheizkörper. Beim Ausbau des Proberaumes ist darauf zu achten dass nur schwer entflammbares Material verwendet wird. (keine Eierkartons oder Styropor !!)
5. Beim Verlassen ist das Gebäude abzuschließen. Die Schlüssel dürfen anderen Personen nicht überlassen werden. Bei nicht nur vorübergehendem Verlassen des Raumes sind die Fenster zu schließen, Strom auszuschalten und die Heizung zu reduzieren.
6. Feiern, Feste und ähnliche Veranstaltungen sind nur mit Genehmigung des Vorstandes möglich.
7. Der dauernde Aufenthalt auf dem Gelände bzw. in den Proberäumen ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt.
8. Bei der Durchführung von Veranstaltungen des Vereins kann der Probebetrieb kurzfristig untersagt werden. Dies muss rechtzeitig (im Normalfall 1-2 Wochen vorher) bekannt gegeben werden.
Verstöße gegen die Hausordnung können zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen insbesondere dann, wenn der Mieter die Mieträume vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter die Räume unbefugt Dritten überlässt oder Inventar, Räume, Gebäude oder Außenanlagen durch vertragswidrigen Gebrauch oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt bzw. Sachbeschädigung gefährdet Die Entscheidung hierüber erfolgt durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit.
Gez. Vorstand Musikinitiative Herzogenaurach e.V.
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